thermische Beseitigung

Beseitigung

Restmüll aus der kommunalen Erfassung

Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage (GMVA) Niederrhein
Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage (GMVA) Niederrhein

Während die Städte und Gemeinden für das Einsammeln des Hausmülls zuständig sind, obliegt dem Kreis Coesfeld und mit ihm seiner Tochtergesellschaft, der Wbc, dessen Beseitigung. Bis zur Verfüllung am 31.12.2002 geschah dies auf der kreiseigenen Abfalldeponie Coesfeld-Höven. Für den Zeitraum danach wurde die REMONDIS GmbH & Co. KG (vormals Rethmann) mit der thermischen Beseitigung des erfassten Mülls in der Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage (GMVA) Niederrhein in Oberhausen beauftragt.

Dies umfasst insbesondere den nicht verwertbaren Haus- und Sperrmüll sowie Abfälle aus kleineren Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, die ebenfalls an die kommunalen Erfassungssysteme angeschlossen sind, also wie die privaten Haushalte für die Entsorgung Gebühren an ihre zuständige Gemeinde zahlen.

Seit dem 01.01.2008 beträgt die vom Kreis gegenüber den Städten und Gemeinden erhobene Gebühr für die Verbrennung 130,- € je angelieferte Gewichtstonne. Hinzu kommt eine Grundgebühr, die sich nach Zahl und Größe der jeweils aufgestellten Restmüllbehälter richtet. Die Städte und Gemeinden wiederum legen die hierdurch entstandenen Kosten zusammen mit denen für Sammlung und Transport, für die Verwertung der Bioabfälle und des Altholzes sowie mit weiteren Kostenfaktoren über die Abgaben- bzw. Gebührenbescheide auf die Haushalte in ihrem Gemeindegebiet um. Empfänger der Gebührenbescheide sind in der Regel die Grundstücksbesitzer. Bemessungsgrundlage ist zumeist das Volumen der Restmülltonne; teilweise werden aber auch gesonderte Gebühren für Bio- und Papiertonnen erhoben.

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Restmüll aus sonstigen Herkunftsbereichen

Zum 01.01.2005 hat die Bezirksregierung Münster mit Zustimmung des Kreises Coesfeld die Zuständigkeit für die Beseitigung des Restmülls aus sonstigen Herkunftsbereichen auf die Fa. REMONDIS übertragen. Davon betroffen ist sämtlicher Abfall zur Beseitigung (= Restmüll) von Abfallerzeugern, die selbst keine kommunalen Einrichtungen und außerdem von den kommunalen Erfassungssystemen ausgeschlossen sind. Diese können entweder selbst anliefern oder Dritte (Containerdienste; Entsorgungsunternehmen) damit beauftragen. Die zuständige Beseitigungsanlage ist derzeit die  Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage (GMVA) Niederrhein in Oberhausen. Voraussetzung für eine Andienungspflicht ist, dass der Abfall im Positivkatalog der GMVA bzw. damit im Positivkatalog der Satzung über die Abfallentsorgung (PDF-Datei; 208 Kb) des Kreises Coesfeld aufgeführt ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Abfall brennbar ist.

Annahmestellen

  • Abfallumladeanlage der Fa. Remondis,
    Brink 37 b,
    48653 Coesfeld
    (am Deponiestandort; über die B 474 Richtung Ahaus ausgeschildert)
  • Abfallumladeanlage der Fa. Remondis,
    Lippewerk,
    Brunnenstraße 138,
    44536 Lünen
    (am Datteln-Hamm-Kanal)

Öffnungszeiten

Montag - Freitag von 08.30 Uhr - 16.30 Uhr            

Ansprechpartner / Infos

Kompostwerk Fa. Remondis,
Telefon:  (02541) 9455-10 (Zentrale)

Annahmevoraussetzungen

Angeliefert werden dürfen nur Abfälle, die nach Art und/oder Menge nicht über die Erfassungssysteme der Städte und Gemeinden entsorgt werden können. Im Einzelfall muss beim Anlagenbetreiber (s. o.) im Vorfeld ein Entsorgungsnachweis beantragt werden.

Abfallarten

Zugelassen sind Abfallarten gemäß Satzung über die Abfallentsorgung (PDF-Datei; 208 Kb) und des Kreises Coesfeld in Verbindung mit dem Positivkatalog.

Kosten (Stand: 01.01.2006)

  • Anlieferung in Coesfeld-Brink: 198,80 € je Gewichtstonne + MwSt.
  • Anlieferung im Lippewerk Lünen: 197,93 € je Gewichtstonne + MwSt.

Die Entgelte werden nach den Grundsätzen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) mit Zustimmung des Kreises Coesfeld festgelegt.

Ausgeschlossene Abfälle

Nicht im Positivkatalog der Entsorgungssatzung aufgeführte Abfälle sind von der Beseitigung durch den Kreis Coesfeld ausgeschlossen. Der Abfallerzeuger muss diese daher selbst oder über die Beauftragung Dritter genehmigten Entsorgungsanlagen zuführen. Dass die Abfälle ordnungsgemäß  entsorgt worden sind, muss er gegenüber dem Kreis nachweisen können. Das Gleiche gilt im Übrigen für sämtliche verwertbaren Abfälle, soweit sie nicht aus privaten Haushalten stammen bzw. über die entsprechenden Erfassungssysteme der Städte und Gemeinden entsorgt werden.

Ansprechpartner / Infos: Abfallberatung der WBC, Telefon: (02541) 952516 oder 952517

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