Altglas
Nach der Erfassung über die Altglascontainer erfolgt zunächst eine Aufbereitung des Altglases. Hierbei wird das Glas gewaschen; Fremdstoffe wie Schraubverschlüsse und Papieretiketten werden aussortiert und gesondert verwertet. Sofern erforderlich, erfolgt eine Nachsortierung nach Farben. Bei der eigentlichen Verwertung wird das Altglas z. B. in der Behälterglasindustrie eingeschmolzen und für die Produktion von neuem Behälterglas beigemischt. Da das erfasste Altglas nahezu ausschließlich als Verpackungsmaterial anfällt, werden die Sammel- und Verwertungskosten von privaten Systembetreibern getragen und sind daher nicht Bestandteil der jeweils zu Jahresanfang zugestellten Abfallgebührenbescheide. Die Systembetreiber geben ihre Kosten stattdessen an die Vertreiber der Verpackungen weiter, die diese wiederum auf die Produkte umlegen. Letztendlich bezahlt der Verbraucher die Entsorgung also über den Einkaufspreis der Ware. Dokumentiert wird dies durch den aufgedruckten Grünen Punkt (siehe auch Leichtverpackungen).
Download: Was darf in die Altglascontainer und was nicht? - Trennhilfe zur richtigen Sortierung von Altglas (PDF-Datei; 68 Kb)
Verwertungswege der Abfälle im Kreis Coesfeld
Altholz
Altholz umfasst im Wesentlichen Möbel aus Holz wie Tische, Schränke, Stühle, Regale und ähnliches. Die getrennte Erfassung erfolgt in der Regel auf den Wertstoffhöfen der Städte und Gemeinden.
Bauholz (Dachlatten, Deckenverkleidungen, Dielen, Parkett, Laminat u. .) sowie Gartenbauhölzer (Palisaden, Pergolen, Eisenbahnschwellen u.ä.) sind von der kostenlosen Abgabemöglichkeit ausgeschlossen. Gleichwohl können sie gegen Zahlung eines privatwirtschaftlichen Entgeltes auf den Wertstoffhöfen mit Ausnahme von Ascheberg entsorgt werden.
Das eingesammelte Altholz wird zunächst sortiert (nach unbehandeltem, behandeltem und stark behandeltem Holz), danach geschreddert und entsprechend dem jeweiligen Grad der Behandlung verwertet oder beseitigt.
Unbehandeltes Holz wird in der Regel stofflich (z. B. für die Herstellung von Spanplatten), behandeltes Holz (lackiert oder beschichtet) thermisch verwertet (Verfeuerung z. B. für die Erzeugung von Prozesswärme). Stark behandeltes Holz (imprägniertes Holz wie Dachlatten, Sparren, Gartenbauhölzer, Eisenbahnschwellen etc.) muss in Sondermüllverbrennungsanlagen thermisch beseitigt werden, da der Schadstoffgehalt für eine Verwertung zu hoch ist.
Altkleider / Schuhe
Altkleider und Schuhe dürfen außer von den Kommunen selbst nur von gemeinnützigen Organisationen gesammelt werden. Die von diesen zusammengetragenen Mengen werden in der Regel zunächst vorsortiert. Ein Teil der noch tragbaren Kleidungsstücke wird direkt z. B. an Kleiderkammern, bedürftige Dritte oder Entwicklungsländer weitergegeben. Der übrige Teil und nicht weiter verwendbare Kleidungsstücke werden an private Sortierbetriebe veräußert, wo sie dann weiter sortiert und verkauft werden (z. B. an Secondhand-Läden, zum Export in Entwicklungsländer, zur Wiederverwertung für z. B. Industrieputzlappen und zum Faserrecycling). Der Sortierrest von ca. 5 % wird thermisch verwertet oder deponiert. Die Eigenleistung der karitativen Organisationen hierbei ist jedoch stark unterschiedlich! Teilweise wird selbst das Sammeln bereits durch kommerzielle Unternehmen durchgeführt, die hierfür quasi eine (geringe) Lizenzgebühr an eine gemeinnützig anerkannte Organisation entrichten.
Mit Altschuhen wird ähnlich verfahren wie mit Altkleidern. Hier bleibt nach der Sortierung ein Rest von ca. 10 % übrig, der thermisch verwertet oder deponiert wird.
Zum Thema Export in Entwicklungsländern:
Die weitere Sortierung der Altkleider in den Entwicklungsländern, deren weitere Aufbereitung und deren Vermarktung vor Ort sichert zahlreichen Familien ein Einkommen und versetzt viele in die Lage, hochwertigere Kleidung zu geringeren Kosten zu erwerben. Der Altkleiderimport zerstört keineswegs die einheimische Textilindustrie. Das tun vielmehr asiatische Massenproduzenten mit Billigimporten im Zusammenspiel mit unfähigen Regierungen. Als beispielsweise die Regierung Tansanias vor zwei Jahren den Import von Altkleidern verbieten wollte, schrieen die Zeitungen und Radiosender auf. Das Verbot musste zurückgenommen werden. Um sein Gesicht zu wahren, erließ der Handelsminister ein Einfuhrverbot für gebrauchte Unterwäsche. Diese und weitere Infos dazu: Der Spiegel 2/2006, S. 60 ff. .
Altmetall
Sofern Altmetall als Verpackungsmaterial anfällt (z. B. Dosen), gehrt es als so genannte Leichtverpackung in die Gelbe Tonne. Das sonstige Altmetalle wird über spezielle Container auf den Wertstoffhöfen gesammelt. Der beauftragte Altmetallhändler sortiert es in der Regel zunächst nach Aluminium, Kupfer, Chrom, Edelstahl, Eisenschrott u. a.. Nach der weiteren Vermarktung erfolgt letztendlich das Einschmelzen in Hochöfen der Metallerzeugenden Industrie.
Altpapier
Das erfasste Altpapier wird zunächst in Sortieranlagen des beauftragten Entsorgungsunternehmens nachsortiert und zu Ballen gepresst. Die eigentliche Verwertung erfolgt bei diversen Papierherstellern im In- und Ausland, wo es nach weiterer Aufbereitung der Neuproduktion zugesetzt wird (Recyclingpapier). Da Altpapier zu einem gewissen Anteil als Verpackungsmaterial anfällt, tragen die privaten Systembetreiber den entsprechenden Kostenanteil für die Erfassung (siehe auch Altglas und Leichtverpackungen). Neben Altmetall und Teilmengen des E-Schrotts ist Altpapier derzeit eine Abfallart, für deren weitere Entsorgung, über eine Weitergabe an die Altpapierverwerter, Erlöse erzielt werden können. Getrennt erfasstes Altpapier trägt damit deutlich zur Reduzierung der Gesamtkosten der Abfallentsorgung bei.
- Rohstoff Altpapier (Flyer / PDF-Datei / 746 Kb)
Bio- und Grünabfälle
Bioabfälle werden kreisweit über Biotonnen erfasst. Sie setzen sich im Wesentlichen aus Küchen- und Gartenabfällen zusammen. Fr Grün- oder auch Gartenabfälle sind als weitere Entsorgungsmöglichkeit Sammelbehälter auf den Wertstoffhöfen und teilweise zusätzlich in Ortsteilen aufgestellt. Daneben gibt es in den meisten Gemeinden spezielle Grünabfuhren, Weihnachtsbaumsammlungen und teilweise Schreddereinsätze, bei denen die Anlieferer auf Wunsch das Schreddergut als Mulchmaterial zurück erhalten.
Alle erfassten Bio- und Grünabfälle werden im Kompostwerk des beauftragten Entsorgungsunternehmens in Coesfeld-Brink zunächst nachsortiert (Fremdstoffe wie Folie, Metalle, Glas usw. werden herausgezogen). Danach erfolgt die Verarbeitung (Kompostierung) in einem hochtechnischen Verfahren, so dass das Endprodukt die erforderliche Gütequalität einhält, um beispielsweise an Baumschulen, die Landwirtschaft oder den Garten- und Landschaftsbau veräußert werden zu können. Die getrennt angelieferten Grünabfälle werden überwiegend geschreddert, zu Mulchmaterial verarbeitet oder in einem Biomasseheizkraftwerk zur Energieerzeugung verwendet.
- Tipps zum Umgang mit der Biotonne (Faltblatt / PDF-Datei / 32 Kb)
CDs
Mittlerweile werden weltweit jährlich mehr als 20 Milliarden CDs und ihre Abkömmlinge, wie CD-ROMs und DVDs, auf den Markt gebracht; die Zuwachsrate wird auf 15 Prozent pro Jahr geschätzt. Viele der CDs veralten sehr schnell oder sind lästige Werbebeilage. Da sie überwiegend aus hochwertigem Polycarbonat bestehen und leicht zu recyceln sind, gibt es inzwischen verschiedene Sammelsysteme:
Neben der Rückgabemöglichkeit an bestimmte Vertreiber (z. B. Deutsche Telekom, AOL) werden CDs an den meisten Wertstoffhöfen im Kreis über speziell gekennzeichnete Sammelmülltonnen kostenlos angenommen.
Tipp: Wer CDs mit persönlichen Daten entsorgen will, sollte die Unterseite durch einen breiten Kratzer quer über die CD unbrauchbar machen.
Weitere Infos finden sich im Faltblatt "CD-Recycling - eine (fast) runde Sache" des Umweltbundesamtes, das Sie kostenlos beim Umweltbundesamt, ZAD, Postfach 330022, D-14191 Berlin, Fax 030/8903-2912, erhalten oder hier herunterladen können:
- CD-Recycling - eine (fast) runde Sache (Faltblatt / PDF-Datei / 137 Kb)
E-Schrott
E-Schrott umfasst ausgediente Elektro- und Elektronikgerte aus Haushalten sowie vergleichbare Gerte aus sonstigen Herkunftsbereichen (z. B. Gewerbe). Das Elektronikaltgertegesetz (ElektroG) verpflichtet die Städte und Gemeinden im Kreis seit dem 24.03.2006, diese gesondert nach 5 Sammelgruppen zu erfassen. Die entsprechende Erfassung erfolgt allgemein über spezielle Sammelbehälter auf den Wertstoffhöfen. Bereits vor diesem Zeitpunkt wurde E-Schrott im Kreisgebiet getrennt erfasst; das Entsorgen über den Restmüll war daher auch vorher schon nicht mehr erlaubt.
Da für die Gruppen 1 (Haushaltsgroßgeräte) und 5 (Haushaltskleingeräte) Erlöse zu erzielen sind, werden diese im Weiteren über die WBC speziellen Verwerter überlassen. Mit den Erlösen können die Hausmüllgebühren entlastet werden.
Die Gruppen 2 bis 4 (Kühlgeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Gasentladungslampen) werden den von den Herstellern beauftragten Entsorgern überlassen, die diese dann ordnungsgemäß entsorgen müssen. Je nach Geräteart müssen dabei zwischen 70 und 80 % verwertet werden.
Korken
Aufgrund der vergleichsweise geringen Mengen und des hohen Aufwandes für die Erfassung von Korken aus Kork macht eine Verwertung nur Sinn, wenn damit ein gemeinnütziger Zweck verbunden ist. Der Kreis Coesfeld hat sich daher entschieden, die über diverse, freiwillig eingerichteten Sammelstellen in den Städten und Gemeinden erfassten Korken dem Epilepsiezentrum Kork in Kork bei Kehl zur Aufbereitung zu überlassen. Hier bereiten Patienten im Rahmen einer Beschäftigungstherapie bundesweit gesammelte Korken für die Weiterverwendung als Granulat in der Wärme- und Schalldämmung auf.
Eine Übersicht über die im Kreisgebiet eingerichteten Sammelstellen finden Sie hier:
- Sammelstellen für Kork-Korken (Übersicht / PDF-Datei / 47 Kb)
Kühlgeräte
Kühlgeräte fallen abfalltechnisch unter die Kategorie E-Schrott. Nach Erfassung über Wertstoffhöfe oder Abrufkarten erfolgt in verschiedenen Zerlegebetrieben zunächst die Entnahme der Betriebsmittel (Kühlmittel, l) und der Isolierschäume, wobei je Gerät bis zu 99 % des dabei anfallenden FCKW aufgefangen und umweltgerecht entsorgt wird. Der verbleibende Korpus wird anschließend in metallische und nichtmetallische Fraktionen zerlegt, die wiederum entsprechenden Verwerterbetrieben zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Zerlegung verbleibt ein nichtverwertbarer Restabfall von unter 5 % zur Entsorgung.
Leichtverpackungen (LVP)
Unter "Leichtverpackungen" werden Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen (Flaschen für Spül-, Wasch- und Körperpflegemittel, Joghurtbecher, Obst- und Gemüseschalen, Einkaufsplastiktüten, Folien, Verpackungschips, Styroporteile etc.), Metallen (Konserven, Getränkedosen, Aluschalen, Alufolie, Kronkorken) sowie Verbundmaterialien (Getränkekartons, Fertigsuppenbeutel, Vakuumverpackungen etc.) zusammengefasst. Nicht zu den Leichtverpackungen zählen Glasverpackungen und Papier-/Papp-/Kartonverpackungen. Diese gehren daher auch nicht in die Gelben Tonnen!
Die Erfassung und Verwertung erfolgt im Auftrag der Duale-System-Deutschland GmbH (DSD) sowie inzwischen der weiteren Systembetreiber Interseroh AG und Landbell AG über "Gelbe Säcke" oder "Gelbe Tonnen" und wird über den auf die Verpackungen aufgedruckten Grünen Punkt finanziert, belastet also nicht die kommunalen Abfallgebühren. Bei der Benutzung der Sammelbehälter ist es aus ökologischen Gründen nicht sinnvoll, Verpackungen mit frischem Spülwasser zu reinigen. Als Voraussetzung für die Verwertung reicht ein Restentleeren (z. B. Joghurtbecher auskratzen).
Nach der Sammlung erfolgt in Sortieranlagen zunächst eine Aussortierung nach folgenden Stofffraktionen: Weißblech, Aluminium, Kunststoffhohlkörper, Kunststofffolien, Mischkunststoffe, Getränkeverbundverpackungen und sonstige Verbunde. Es verbleibt ein Sortierrest von zur Zeit ca. 40 %, der thermisch verwertet bzw. beseitigt wird. Die aussortierten Wertstofffraktionen werden von den Systembetreibern an weitere Aufbereiter oder Direktverwerter vermarktet.
Nicht mehr Bestandteil der Erfassung über Gelbe Säcke / Tonnen sind seit dem 01.01.2003 bepfandete Einwegverpackungen diverser Getränke. Diese werden stattdessen ebenso wie Mehrwegverpackungen vom Handel zurückgenommen.
Infos über die Benutzung der Gelben Tonne:
- Faltblatt (deutsch / PDF-Datei / 172 Kb)
- Faltblatt (türkische Übersetzung / PDF-Datei / 351 Kb)
- Faltblatt (russische Übersetzung / PDF-Datei / 595 Kb)
Infos über die richtige Sortierung von Verpackungen im Kreis Coesfeld:
- Verpackungs-ABC (PDF-Datei / 32 Kb)
Speisereste
Speisereste aus Haushalten können als so genannte Bioabfälle über die Biotonnen entsorgt werden. Gleiches gilt für vergleichbare Kleinmengen von sonstigen Abfallerzeugern. Über die Entsorgung größerer Mengen Speisereste (z. B. aus Restaurants) informiert Sie ein gesondertes Merkblatt:
- Entsorgung von Speiseresten (Merkblatt / PDF-Datei / 37 Kb)
- Adressen von Entsorgern (PDF-Datei / 28 KB)
Teppiche
Von 1999 bis Ende 2005 wurden in den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld Altteppiche getrennt erfasst, aufbereitet (sortiert / zerkleinert) und einer stofflich-thermischen Verwertung zugeführt:
Bei Teppichböden sowie vergleichbaren Teppichen auf Kunststoffbasis wurde Kreide als Hauptbestandteil zurück gewonnen und einer stofflichen Verwertung zugeführt. Der verbleibende Rest sowie Woll- und Baumwollteppiche konnte - ebenfalls nach einer Aufbereitung - als Ersatzbrennstoff thermisch genutzt werden.
Inzwischen ist diese Verwertung durch einen Verdrängungswettbewerb so unwirtschaftlich geworden, dass sie (zumindest vorübergehend) eingestellt werden musste.
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