Sammeln und Transportieren

Einsammeln und Transportieren von Abfällen

Zuständigkeiten der Städte und Gemeinden

Für das Einsammeln und Transportieren von Abfällen aus Haushalten sowie nach Art und Menge vergleichbaren Abfällen aus sonstigen Herkunftsbereichen (z. B. Gewerbebetrieben) sind zunächst die Städte und Gemeinden zuständig. Diese organisieren ein Erfassungssystem, das in der Regel aus Gebietsabfuhren (für Restmüll, Bioabfälle, Grünabfälle und Altpapier) und einem Wertstoffhof besteht. Die Ausführungen dieser Leistungen werden zumeist an private Entsorgungsungsunternehmen vergeben. Die Refinanzierung dieser Sammelsysteme erfolgt zusammen mit den Entsorgungskosten über die örtlichen Müllgebühren.

 

Ausnahmen:

  • Gelbe Säcke / Tonnen.
    Für das Einsammeln und Verwerten von Verpackungen sind ausschließlich deren Hersteller und Vertreiber zuständig. Lediglich die Information über die Abfuhrtermine und die Beratung erfolgt durch die Kommunen.
    Beauftragtes Entsorgungsunternehmen: REMONDIS Münsterland; Tel. 02541/94450 (An-, Ab- und Ummelden Gelber Tonnen; Reklamationen)

  • Altglascontainer.
    (hier gilt das Gleiche wie für Gelbe Säcke / Tonnen)

  • Altkleider.
    Hierfür stehen gemeinnützige und kommerzielle Sammlungen und Container zur Verfügung.

  • Bauabfälle, Gartenbauabfälle, Bodenaushub, Altautos.
    Da dies keine typischen Haushaltsabfälle sind, müssen deren Erzeuger diese Abfälle selbst einer ordnungsgemäßen Verwertung zuführen. Nicht verwertbare Anteile können an einer der Restmüllumladeanlagen des Kreises Coesfeld anliefert werden, soweit sie den Anlieferungsvoraussetzungen entsprechen. Die Entsorgung kann auch über Dritte (z. B. Containerdienste) erfolgen.

    Für Bauabfälle (Bauschutt, Bauholz, Baumischabfälle) stehen auf den meisten Wertstoffhöfen vom Betreiber vorgehaltene Sammelcontainer, deren Benutzung jedoch kostenpflichtig ist.
    Aber: Asbesthaltige Abfälle (z. B. Well-Eternitplatten) und Mineralwolle werden hier nicht angenommen, da dies gefährliche Abfälle sind. Für Kleinmengen dieser Abfälle gibt es eine gesonderte Sammlung.

  • Gewerbeabfälle i. w. S.
    Soweit Gewerbeabfälle nach Art und / oder Menge nicht über die kommunalen Erfassungssysteme entsorgt werden können, müssen deren Erzeuger diese Abfälle selbst einer ordnungsgemäßen Verwertung zuführen
    oder, soweit nicht verwertbar, an einer der Restmüllumladeanlage des Kreises Coesfeld anliefern
    oder, soweit diese dort nicht angenommen werden, an einer anderen Beseitigungsanlage angeliefern.

Sammelsysteme der Städte und Gemeinden


Die Sammelsysteme der Städte und Gemeinden finden Sie auf deren jeweiligen Internetseiten oder Abfuhrkalendern / -broschüren.

Die Lage, Öffnungszeiten sowie Annahmekataloge der Wertstoffhöfe finden Sie auch hier:

Aber: Beachten Sie bitte, dass Sie aus Gründen der Gebührengerechtigkeit nur auf dem Wertstoffhof Ihrer jeweiligen Stadt / Gemeinde anliefern dürfen. Außerdem werden an den Wertstoffhöfen keine gefährliche Abfälle (Altöl, Lacke, Farben, Lösungsmittel etc.) angenommen. Diese können am Schadstoffmobil abgegeben werden.

Service-Tipps

Hier finden Sie direkte Links zu einigen unserer Services: