Kreistag verabschiedet neues Abfallwirtschaftskonzept
8. März 2010 | Kreis Coesfeld
Nach § 5a Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen ist der Kreis Coesfeld verpflichtet, für sein Gebiet ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen, das die Ist-Situation der Abfallentsorgung sowie die weitere Planung einschließlich einer Entsorgungssicherheit für die folgenden 10 Jahre darstellt. Das Abfallwirtschaftskonzept ist fortzuschreiben und alle 5 Jahre der oberen Abfallwirtschaftsbehörde (Bezirksregierung) vorzulegen.
Insgesamt ist festzustellen, dass aufgrund der erfolgreichen Abfallwirtschaftsplanung in den letzten Jahren die verwerteten Mengen kontinuierlich gestiegen und die beseitigten im gleichen Maße zurückgegangen sind. Gleichzeitig konnten die Abfallgebühren weitestgehend auf dem bestehenden Niveau gehalten werden.
Während die Entsorgungssicherheit durch langfristige Verträge gesichert ist, sollen die Vermeidung sowie die Getrennterfassung von Abfällen zur Verwertung durch verschiedene Maßnahmen weiter optimiert werden.
Das Abfallwirtschaftskonzept kann auf unserer entsprechenden Seite (Abfallwirtschaftskonzept) im PDF-Format heruntergeladen werden.
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