Gebühren / Satzungen

Satzungen, Gebühren und Entgelte (Beispiele)

Satzungen

Der Kreis Coesfeld hat zum Themenkreis Abfallentsorgung folgende Satzungen erlassen, die Sie hier einsehen bzw. herunterladen können:

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Auszug aus der Gebührensatzung des Kreises Coesfeld (Stand: 01.01.2012)

nicht verwertbare Abfälle
AbfallartGebühren
Restabfälle, Sperrmüll 150,00 €/t
Umschlag von Restabfällen bei Anlieferung in Coesfeld-Brink
(entfällt bei Anlieferung zur Umladeanlage im Lippewerk Lünen)
20,00 €/t
asbesthaltige Baustoffe sowie Mineralfaserabfälle
(Kleinmengen / Mindestgebühr 10,00 €)
200,00 €/t
verwertbare Abfälle
AbfallartGebühren
Altholz* 3,00 €/t
Grün- und Bioabfälle*96,00 €/t
Altpapier*13,00 €/t

Altmetall*

Elektroaltgeräte*

114,00 €/t

96,00 €/t

*nur aus gemeindlichen Sammlungen

Da es sich um Gebühren handelt, wird keine zusätzliche Mehrwertsteuer erhoben.

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Entgelte für die thermische Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung aus dem gewerblichen Bereich im Rahmen der Beleihung der Fa. Remondis

Entgelte für die thermische Entsorgung aus dem gewerblichen Bereich (Stand: 01.01.2010)
AbfallartEntgelte
bei Anlieferung an der Umladeanlage Coesfeld-Brink198,80 €
bei Anlieferung an der Umladeanlage im Lippewerk Lünen197,93 €

Da es sich um Entgelte handelt, wird zusätzlich die gesetzlich festgesetzte Mehrwertsteuer erhoben.

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Abfallgebühren und private Entgelte zur Finanzierung der Abfallentsorgung

Die Kosten der Abfallentsorgung werden aufgrund von unterschiedlichen Zuständigkeiten auf verschiedene Weise refinanziert.

Kommunale Abfallentsorgung / Abgabenbescheid:

Grundstücks- und Hausbesitzer erhalten zu Jahresbeginn von ihrer jeweiligen Stadt / Gemeinde einen Abgabenbescheid, über den unter anderen auch die Abfuhrkosten des lokalen Sammelsystems einschließlich der Entsorgungskosten abgerechnet werden; für Mieter werden diese Kosten über die Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters umgelegt. Die Höhe der Gebühren für das Einsammeln und Entsorgen der Abfälle haben die Städte und Gemeinden jeweils in einer eigenen Gebührensatzung geregelt. Die ist bei den Städten und Gemeinden erhältlich oder kann auf deren Internetseiten eingesehen oder heruntergeladen werden.

Die Zuständigkeiten für die Abfallentsorgung im Kreis Coesfeld sind in folgendem Schaubild verdeutlicht:

Schaubild "Refinanzierung der Kosten der Abfallentsorgung für private Haushalte im Kreis Coesfeld"
Schaubild "Refinanzierung der Kosten der Abfallentsorgung für private Haushalte im Kreis Coesfeld"

Kostenpflichtige Entsorgung

Da die Kommunen nur für die Entsorgung typischer Haushaltsabfälle zuständig sind, müssen Abfallerzeuger alle sonstigen Abfälle, z. B. Bauabfälle wie Bauholz, Gartenbauhölzer, Fußbodenbeläge, Bauschutt, Türen, Zäune u. ä., auf eigene Kosten ordnungsgemäß entsorgen. Soweit diese als Serviceleistung auf Wertstoffhöfen angenommen werden, muss dort ein entsprechendes Entgelt gezahlt werden, das sich an dem Aufwand für die Entsorgung orientiert.

Entsorgung über privatwirtschaftliche Rücknahmesysteme

Verkaufsverpackungen

Die Kosten für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen über die gelben Tonnen, Altglascontainer sowie Altpapiertonnen dagegen werden zunächst von den Herstellern und Vertreibern von Verkaufsverpackungen gezahlt. Diese legen ihre Kosten im Folgenden jedoch über den Verkaufspreis der verpackten Waren um, so dass letztendlich der Konsument die Entsorgung über den Einkaufspreis bezahlt.

Elektroaltgeräte

Hier gibt es eine zweigeteilte Zuständigkeit: Die Städte und Gemeinden müssen Elektroaltgeräte einsammeln, die Hersteller und Vertreiber diese übernehmen und umweltgerecht entsorgen. Während die Sammelkosten also über die Müllgebühren refinanziert werden, legen die Hersteller und Vertreiber ihre Kosten im Folgenden über den Verkaufspreis der Neuwaren um, so dass letztendlich der Konsument diesen Teil der Entsorgung über den Einkaufspreis finanziert.

Ausnahme: Da für bestimmte Elektrogeräte (Elektrogroßgeräte und Elektrokleingeräte) derzeit Erlöse im Rahmen der Vermarktung zu erzielen sind, die die Sammelkosten übertreffen, werden diese zur Entlastung der Müllgebühren von den Kommunen gesammelt und verwertet.

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Service-Tipps

Hier finden Sie direkte Links zu einigen unserer Services: